Montag, 19. September 2016

Lehrplan vs. Erziehungsdirektion

Schweizer Schulschrift
(CC-BY-SA-3.0 Adrian Michael)
In Deutschland wurde lange darüber gestritten, ob nun die Vereinfachte Ausgangsschrift oder die Lateinische Ausgangsschrift besser sei. Nach der Wiedervereinigung kam dann noch die ostdeutsche Schulausgangsschrift dazu. Heute koexistieren alle drei nebeneinander.

In der Schweiz gab es während all' dieser Jahre die 1947 eingeführte Schweizer Schulschrift, genannt Schnürchenschrift, die der Lateinischen Ausgangsschrift ähnelt. Daneben wurde 2006 eine "Basisschrift" entwickelt, die auf der Druckschrift basiert.

Das Ziel des Schreibunterrichts an der Schule war, ist (und wir es auch mit dem Lehrplan 21 bleiben), dass die Kinder am Ende der obligatorischen eine leserliche Handschrift haben, die sie flüssig und zügig schreiben können. Nur, wie man dieses Ziel erreicht, darüber streiten sich die Götter, respektive die Erziehungsdirektoren. Fast zeitgleich haben die zwei bevölkerungsreichsten Kantone die paraktische Umsetzung beschlossen - gegensätzlicher könnte sie nicht sein:

  • Im Kanton Zürich können die Lehrer alle selbst erstellten Unterlagen fortwerfen und neu anfertigen, denn in diesem Kanton kann/darf eine leserliche Handschrift nur auf Grundlage der Basisschrift erlernt werden.
  • Im Kanton Bern hingegen ist nicht der Weg das Ziel, sondern führen viele - oder zumindest zwei - Wege nach Rom: Der Lehrer entscheidet sich entweder für die Schulschrift oder die Basisschrift.
Dank dem Föderalismus und der kantonalen Schulhoheit bleibt wenigstens einigen Kollegen die Methodenfreiheit unangetastet.

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